Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet„Solarpark Haag”,
Gemarkung Gutenstetten, Gemeinde Gutenstetten
Mit Bescheid vom 23.Juli 2009, Az. 43-610/012-Mo, hat dasLandratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Haag” der Gemeinde Gutenstetten genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, dieBegründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus Gutenstetten, Schulstraße 11, 91468
Gutenstetten und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck, Zimmer 3, während der allgemeinen Dienststunden, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemeinde Gutenstetten, den 28. Juli 2009
Helmut Reiß, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 31
der Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck vom 31. Juli 2009
„5. Flächennutzungsplanänderung”, Gemeinde Gutenstetten Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
am 20.7.2009 den Flächennutzungsplanentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung i. d. F. vom 4.3.2009 für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) Solarpark Haag analog der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Haag” mit Begründung und Umweltbericht (Entwurf) i. d. F. vom 4.3.2009, mit den in der Gemeinderatssitzung vom 20.7.2009 beschlossenen Ergänzungen in der Begründung, gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Es wird gemäß
* - § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des
Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 3.8.09 bis 14.9.09 vorgenommen,
* - § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist (3.8.09 – 14.9.09) gegeben.
Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung i .d. F. vom 4.3.2009 mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 23.7.2009 liegen in der Zeit von Montag, den 3.8.2009 bis einschließlich Montag, den 14.9.2009 im Rathaus der Gemeinde Gutenstetten, Schulstraße 11, 91468 Gutenstetten,
während der allgemeinen Dienststunden (Mo. 13.00 - 17.00 Uhr, Mi. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 18.00 - 20.00 Uhr) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck, Zimmer 3, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mo. 14.00 - 16.00 Uhr, Di. 14.00 - 18.00 Uhr, Do. 14.00 - 16.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich über die Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 3.8.2009 – 14.9.2009 informiert und um Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 14.9.2009 gebeten (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Gutenstetten, 23. Juli 2009
Helmut Reiß, Erster Bürgermeister
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung Flächennutzungsplan
Sondergebiet Solarpark Haag zur öffentlichen Einsichtnahme vom 03.08. – 14.09.2009
PDF -Dokumente zum downloaden:
PDF -Dokumente zum downloaden:
Bebauungsplan Vorentwurf [0,5MB]
www.gutenstetten.de/pdf/2_Bebauungsplan_Vorentwurf_090304.pdf
Zeichnerische Festsetzungen[0,3MB]
www.gutenstetten.de/pdf/3_Zeichnerische_Festsetzungen_090304.pdf
Textliche Festsetzungen [0,2MB]
www.gutenstetten.de/pdf/4_Textliche_Festsetzungen_090304.pdf
Begründung [1,3MB]
www.gutenstetten.de/pdf/6_Begruendung_090304.pdf
Umweltbericht [0,2MB]
www.gutenstetten.de/pdf/5_Umweltbericht_090304.pdf
Übersichtsplan [0,5MB]
www.gutenstetten.de/pdf/7_Uebersichtsplan_090304.pdf
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Update:29.05.09 18:05